Rechtsschutz die Zweite

Hier hatte ich davon berichtet, dass die Rechtsschutzversicherung des Mandanten in einem gerichtlichen Vergleich keinen Vergleich sehen wollte.
Einen Tag später bekam ich das Ganze nochmal per Fax mit dem Hinweis auf eine LG Entscheidung, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung im Zwangsvollstreckungsverfahren keine Einigungsgebühr auslöse.
Ich habe dann zwei nette Seiten zurück geschickt und höflich darauf hingewiesen, dass dieses Fax unmöglich ernstgemeint sein könne und sie wohl nicht in der Lage seien, zwischen den einzelnen Verfahrensabschnitten zu unterscheiden.
Heute kam dann ein Fax:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

mit dem Vergleich sind wir einverstanden.
Unsere Mitarbeiterin überreichte mir das Schreiben mit einem Grinsen und  und der Frage ob ich pampig geworden wäre. Ich, pampig? Nie im Leben…

2 Comments

  1. RA JM

    Moooment: Heißt „mit dem Vergleich sind wir einverstanden“ auch „wir zahlen?“ 😉

  2. Rechtsanwalt Thomas Will

    Jetzt verbreiten Sie hier mal keine schlechte Laune;-) Ich hoffe daoch, dass es auch heißt „Wir zahlen“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert