Zum Mäusemelken

In einer Zivilsache am Landgericht zeige ich für die Mandantin die Verteidigungsbereitschaft an. Kurz später fertige ich eine Klageerwiderung und weise – in einem gesonderten Schriftsatz – darauf hin, dass der Kollege, der die Klägerin vertritt, den Gegenstandswert falsch berechnet hat. Er hat nämlich seine außergerichtlichen Gebühren in den Gegenstandswert eingerechnet und kam somit über 5.000 Euro Streitwert und somit ans Landgericht. das ist aber falsch. Das war vor knapp 3 Monaten.

Das Gericht verweist ans Amtsgericht und heute bekomme ich eine Aufforderung, endlich eine Klageerwiderung einzureichen.

Gut, dass ich immer alles  per Fax schicke und über Gerichtspost schicke. Aus Gründen.

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