Das dachte sich wohl der angeblich Geschädigte eines Raubes, als er vom Gericht eine Bahnkarte sowie Geld für die Übernachtung in einem Hotel bekam.
Erwartungsgemäß ist er dann auch nicht erschienen. Komisch, war doch bereits in der Ermittlungsakte vermerkt, dass es sich um einen amtsbekannten Alkoholiker handelt.
Jetzt wirds teuer.
Ordnungsgeld, Kosten für den unnützen Termin und die Vorführung.
