Kaum sitze ich nach überstandener Grippe wieder im Büro, schon lerne ich neue Begriffe.
Heute:
Die Familien-GmbH
Mein Mandant war Geschäftsführer einer GmbH. Vor ca. 18 Monaten hatte er einen Arbeitsunfall. Dabei stürzte er aus fast 10 Metern Höhe und überlebte nur knapp.
18 Monate hat er nun Verletztengeld bezogen, jetzt ist er berufsunfähig und will Sachverständiger werden.
Die Bundesagentur für Arbeit will ihm aber kein Arbeitslosengeld bezahlen, obwohl er wärend seiner Zeit als Geschäftsführer sowie während der Zeit als „Verletzter“ immer munter Beiträge gezahlt hat. Weshalb sie nichts bezahlen wollen, wissen sie offensichtlich selbst nicht.
Im Widerspruchsverfahren fragt jedenfalls jetzt die Widerspruchstelle an, ob es sich bei der GmbH etwa um eine „Familien-GmbH“ gehandelt habe. Der Ausdruck war mir neu. Wissen wollten sie wohl damit, ob mein Mandant mit den Gesellschaftern irgendwie familiär verbandelt war/ist. Wie die Agentur darauf kommt, wird mir wohl ein Rätsel bleiben.

na die AA will wissen, ob er überhaupt versicherungspflichtig beschäftigt oder ggf. als Selbständiger versicherungsfrei war. In Familien-GmbHs gar nicht so unüblich.
Mal einen Rentenberater http://www.rentenberater.de fragen?
Oder einen RA, der sich mit dem Thema SV-Beurteilung auskennt