Erpressung!?!

Gestern war ich zivilistisch in einer Verkehrsunfallsache unterwegs. Ich hatte für den Mandanten Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall eingeklagt, nachdem sich die gegnerische Versicherung auf den Standpunkt gestellt hatte, der Unfall sei nicht ursächlich für die Verletzung meines Mandanten gewesen. Naja, vor dem Unfall keine Verletzung, nach dem Unfall Verletzung da…aber egal.

Einen Vergleichsvorschlag des Gerichtes über 150 (!) Euro hatte die Versicherung nicht angenommen, also mussten gestern beide Anwälte aus Saarbrücken an das auswärtige Dorfgericht gurken.

Die Anwälte waren da, aber mein Mandant nicht. In der Akte befand sich allerdings die Postzustellungsurkunde. Wobei man sagen muss, dass im Saarland alle Behörden über einen privaten Zustelldienst versenden, der aus Erfahrung mehr als unzuverlässig ist. Auch mir wurden von denen schon Sachen an Adressen zugestellt an denen ich weder wohne noch meine Kanzlei betreibe. Und eigentlich ist es auch gerichtsbekannt, dass eine Urkunde von diesem Zustelldienst nichts zu bedeuten hat.

Die Richterin, die offensichtlich überhaupt keine Lust auf die Sache hat, kam dann auf folgende glorreiche Idee. Sie verhängt gegen meinen Mandanten ein Ordnungsgeld, das nach ihrem Bekunden genauso hoc ist wie das zu erwartende Schmerzensgeld. Wenn der Mandant die Klage weiter betreiben wolle, werde es also maximal ein Nullgeschäft. Nimmt er die Klage aber zurück, sieht sie von einem Ordnungsgeld ab. Das hat sie auch genau so gesagt. Ich glaube, das nennt man im Volksmund Erpressung…

1 Comments

  1. RA Gebel

    Wäre noch interessant zu erfahren, welches Dorfgericht eone derartige Prozessleitung betreibt….

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