Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

Wie die Süddeutsche Zeitung hier berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht alle Vorschriften zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe haben alle bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften verletzen dem Urteil des Gerichts zufolge in ihrer gegenwärtigen Form das Grundrecht auf Freiheit.
Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung, spätestens bis 31. Mai 2013, seien die verfassungswidrigen Vorschriften jedoch weiter anwendbar. „Kurz gefasst bedeutet das Urteil: Hochgefährliche Straftäter dürfen unter engen Voraussetzen weiter verwahrt werden, die anderen dürfen freigelassen werden“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Verkündung der „weitgehend einstimmig“ ergangenen Entscheidung des Zweiten Senats.

Quelle: sueddeutsche.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert