Das, was die Polizei in Formulierungen bei der TKÜ in Btm-Verfahren hineindeutet, ist manchmal mehr als lustig.
Dass natürlich jede Zahl, die in einem Gespräch verwendet wird, direkt als Mengenangabe verstanden wird, ist Standard.
Was ich aber heute in einem TKÜ-Protokoll lesen musste, war auch für mich neu.
A will kurz bei B vorbei kommen.
Anmerkung: A bestellt vermutlich bei B über die Codierung „kurz“ Amphetamin.
Alles klar.

Und wofür steht dann:
-Auf einen Kaffee vorbeikommen?
-Lang vorbeikommen?
Kaffee = Amphetamin
Lang = Marihuana
http://www.youtube.com/watch?v=D7pDQa7oto0
Bei lebensnaher Betrachtung der entsprechenden Vorgeschichte wird man uU schon davon ausgehen dürfen, dass mit einer solchen Formulierung das Treffen zum Zwecke einer Btm-Übergabe vereinbart werden sollte. Im Übrigen wurde seitens der Polizei auch das Wörtchen „vermutlich“ verwendet.
Das Ganze ist also vielleicht doch nicht so lächerlich, wie es oben in dem Blogbeitrag dargestellt wurde.
„Standart“ ist zwar fast schon Standard, aber richtig wird’s deswegen nicht …
Und nicht einmal das Rechtschreibprogramm weiss es…wo soll das noch hinführen…