Schon wieder die Versicherung

Hier hatte ich bereits berichtet, dass die gegnerische Versicherung der Meinung war, dass mein mandant den PKW reparieren lassen und zusätzlich noch 6 Monate warten muss, bis er fiktiv abrechnen kann, obwohl die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.
Nett wie ich bin, habe ich das BGH-Urteil, auf das sich die Versicherung beruft, rausgekramt und die entsprechenden Passagen in mein erneutes Anschreiben eingefügt. Die ganz ganz wichtigen Stellen waren sogar hervorgehoben.
Eigentlich dachte ich, dass das auch der Sachbearbeiter nun verstehen sollte/müsste.
Falsch gedacht. Heute kam ein erneutes Schreiben, dass ich mich gerne nach 6 Monaten wieder melden kann.

1 Comments

  1. RA JM

    Nicht fragen, klagen !

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