Der Mandant saß seit rund 2 Wochen in U-Haft.
Er leidet unter anderem an retrograder Amnesie, ist weder räumlich noch zeitlich orientiert. Kurzum, er findet sich alleine kaum zurecht.
Nach stundenlangen Telefonaten mit seiner Betreuerin und dem behandelnden Arzt hatte ich mehrere Diagnosen vorliegen, die ich dem Gericht nach telefonischer Rücksprache gefaxt habe. Ziel war natürlich die Entlassung aus der Haft sowie die Aussetzung des Verfahrens bis fest steht, ob der Mandant überhaupt verhandlungsfähig ist.
Das war letzte Woche Donnerstag.
Heute morgen erreicht mich dann der Anruf des Mandanten. Er wäre seit Freitag draussen.
Ich hätte mir eine kleine Vorankündigung des Gerichtes gewünscht, damit ich die – mehrstündige – Heimreise des Mandanten hätte ein wenig organisieren können. Alleine bekommt er soetwas nicht geregelt. Genau so stand das auch in den dem Gericht überlassenen Krankenunterlagen.
Gott sei Dank hat ihn aber eine nette Sozialarbeiterin der JVA zum Bahnhof gefahren, ihm eine Fahrkarte gekauft und genau aufgeschrieben, wann er wo um bzw. aussteigen muss. Und Gott sei Dank hat das auch funktioniert.
