Zwei Akten bei der Staatsanwaltschaft in einer Sache?

Der Mandant hatte mich vor einigen Monaten in verschiedenen Angelegenheiten beauftragt. Eigentlich nur ein Lebenssachverhalt, nämlich die übliche Diskothekenschlägerei, aber die Polizei macht daraus meistens mehrere Verfahren.

Gegen den Mandanten gerichtet gab es zwei Verfahren, einmal eine gefährliche Körperverletzung und einmal eine Beleidigung. Außerdem gab es noch ein Verfahren mit dem Mandanten als Geschädigten.

Ich hatte mich also in allen drei Verfahren bei der Polizei bestellt und auch in zwei Verfahren Akteneinsicht erhalten. In dem Verfahren, in dem mein Mandant Geschädigter ist und in dem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Zu der Körperverletzung war auch bereits die Akte wegen der Beleidigung verbunden. Das Verfahren, in dem mein Mandant geschädigter ist, wurde eingestellt, in dem andern verfahren habe ich die Einstellung beantragt und seitdem nichts mehr gehört.

Am Samstag rief nun der Mandant an und erzählt mir, er hätte eine Anklage bekommen. Mir war nichts zugestellt worden. Außerdem ließt er mir vor, dass das Gericht beabsichtigt, ihm einen Urteilsbegleiter Pflichtverteidiger beizuordnen. Am Samstag habe ich das noch als Versehen abgetan. Heute war der Mandant allerdings mit Anklageschrift hier. Die Anklage betrifft genau den Lebenssachverhalt, für den ich mich bestellt und Akteneinsicht erhalten hatte. Allerdings diesmal unter einem ganz anderen Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft. Ich bin gespannt auf die Akteneinsicht. Vielleicht verstehe ich dann, wie es sein kann, dass in ein und demselben Lebenssachverhalt mehrere Akten angelegt werden und dann am Verteidiger vorbei angeklagt wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert