Immer wieder aufs Neue ärgere ich mich über Staatsanwaltschaften und Gerichte, die es offensichtlich nicht fertig bringen die Aktenzeichen anderer Beteiligter – also von uns – zu vermerken.
Jedenfalls bei unserer Software ist es so, dass ich das Aktenzeichen der Gegner einmal eingebe und dann erscheint es automatisch auf jedem Schreiben, das an die Gegenseite gerichtet ist. Das ist kein großer Aufwand und erleichtert der Gegenseite die Zuordnung ungemein.
Auch gegnerische Anwälte bewältigen diese Aufgabe immer beanstandungslos.
Staatsanwaltschaften und Gerichte haben damit wohl mehr Probleme, so dass regelmäßig hier Schreiben eingehen, die nur schwer zugeordnet werden können, weil dann unter „Ihr Zeichen“ immer „- ohne -“ steht.
Natürlich ist das kein Problem, wenn man von dem entsprechenden Mandanten nur ein Mandat hat und/oder er keinen Allerweltsnamen hat.
Hat man aber 5 Mandanten die Schmitt, Meier oder Müller heißen und von denen jeweils noch mehrere Mandate – das können durchaus auch mal 50,70 oder gar 100 Mandate sein, manche Menschen sind ja umtriebig – dann wirds echt schwierig mit der Zuordnung.

Das kann was mit können zu tun haben, oder aber auch mit wollen. Ich tendiere zu letzterem.
Vom Können her traue ich es den Bediensteten durchaus zu, weshalb ich auch auf letzteres tippe.
Schön ist auch die Variante, wenn man für ein und denselben Mandanten mehrere parallel verlaufene Verfahren vor einem Gericht hat und dort für jedes das identische Aktenzeichen (meist aus der Sache, welche der Geschäftsstellenmensch als erstes da liegen hat)eingetragen wird.
wenn da was eingetragen wird und dadurch eine falsche Zuordnung zustande kommt (und evtl. deswegen eine Frist versäumt wird) ist die Staatsanwaltschaft „schuld“. Also lieber das Zuordnen der kanzlei überlassen, dann ist die „schuld“, wenn falsch zugeordnet wird.
Das leben kann so einfach sein 😀
Statt sich „immer wieder aufs Neue zu ärgern“ könnten Sie doch einfach beginnen, sich das Az. des Gerichts etc. zu notieren. Ist nicht so schwer. Die meisten Anwälte schaffen das. Ganz ehrlich. Kann man auch einen Mitarbeiter (m/w) mit betrauen.
@Gast: und wenn Sie mir jetzt noch verraten, wie ich mir Aktenzeichen im vorraus notiere, wenn ich dieses erstmalig durch das Schreiben, das da gerade gekommen ist, erfahre?
Will heißen, ich bestelle mich bei der Polizei, also habe ich kein AZ von der Sta. Dann kommt ein Schreiben von der Sta, natürlich nur mit deren AZ. Versteh?
Dann bräuchte ich die Kristallkugel vom Kollegen Hoenig.
@gast: zu denken, wir würden die AZ der Sta nicht vermerken ist schon ein wenig…sagen wir mal…naiv. Wir setzen uns sicher nicht jedes mal hin und suchen für jedes Schreiben das AZ raus und tragen es von Hand ein.
Und ein S chreiben ohne AZ an Sta oder Gericht zu schicken bedeutet, dass das Schreiben wieder zurück kommt. So machen die es nämlich. Keine Zuordnung möglich, ab zurück.
Also Sie ärgern sich nicht bei jedem Gerichts- bzw. STA-Schreiben „immer wieder aufs Neue“, sondern höchstens einmal pro Mandat. Und das auch nur bei denen mit den häufigen Namen. Ist ja dann vielleicht doch nicht so schlimm.