„Du kannst mich am Arsch lecken, Du verrücktes Arschloch.“

„Du kannst mich am Arsch lecken, Du verrücktes Arschloch.“

Das sollte man zu seinem Vermieter besser nicht sagen, jedenfalls dann nicht, wenn man nicht fristlos gekündigt werden will.

Mieter und Vermieter hatten Streit über eine offensichtlich unbegründete Forderung des Vermieters. Im Laufe des Streits beleidigte der Mieter den Vermieter woraufhin dieser ihm fristlos kündigte.

Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten des Vermieters. Wird der Vermieter schwer beleidigt, kann er fristlos kündigen. Solch eine schwere Beleidigung habe hier vorgelegen. Durch die Intensität der Beleidigung habe der Mieter seine tiefe Missachtung zum Ausdruck gebracht.

 

Landgericht Köln, Urteil vom 21.01.1993, AZ: 1 S 365/92 

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