Stand der Technik

In einer Bußgeldsache habe ich bei der Bußgeldstelle Einsicht in die Videoaufnahmen beantragt. Mein Mandant war angeblich zu dicht aufgefahren und hierbei gefilmt worden.

In meinem Akteneinsichtsgesuch habe ich angefragt, welchen Datenträger die Bußgeldstelle gerne hätte, um das Video zu kopieren. Ich dachte da so an CD/DVD oder auch USB-Stick.

Die Antwort hat mich dann doch etwas überrascht, denn die Bußgeldstelle wollte eine VHS-Kassette. Ok, im Elektrofachmarkt gab es zu meiner Überraschung auch noch VHS-Kassetten. Nicht viele, aber es gab noch welche.

Nun bekomme ich heute die Videokassette von der Bußgeldstelle zurück, mit einem Anschreiben zur Handhabung der DVD…

Ich habe keinen Videorekorder mehr, ich hoffe der Gutachter, der die Messung überprüfen soll hat noch einen.

3 Comments

  1. Andreas Kölner

    Zahlt sich das aus? Schnell fahren bzw dicht auffahren kost wohl kaum soviel wie ein Anwalt, dazu diese Rennerei … er soll einfach zahlen und gut ist?

    Ich hoff der Gutachter hat keinen VHS mehr … ich hätt einen im keller liegen 😉

    1. Thomas Will

      Es soll auch Rechtsschutzversicherungen geben, die die Kosten tragen;-) Außer geht es manchmal nicht ums Geld, sondern um die Punkte…

  2. Engywuck

    das ist gar nicht so ungewöhnlich. Noch vor wenigen Jahren hatten solche Kameraaufzeichnungsgeräte gerne mal Aufzeichnung direkt auf VHS (bei Vibrationen verträglicher als direkt auf DVD, lange Aufzeichnungsdauer).

    Diese Geräte existieren nun allerdings und funktionieren weiter – für DVDs müssten entweder neue Geräte angeschafft werden oder jemand bestellt, der digitalisiert. Das kostet – und dann kommen sicher auch wieder Anwälte, die „das Original“ wollen, da beim digitalisieren ja berarbeitet worden sein könnte.

    Erst letztes Jahr habe ich eine nicht zu alte Aufzeichnungsanlage für Überwachungskameras gesehen, die immerhin USB-Anschluss zusätzlich zum VHS hatte. Darüber konnte dann ein PC mit Spezialsoftware zum direkten Anschauen (live-stream, nicht spulbar über Rechner) angeschlossen werden oder alternativ eine externe Festplatte, auf die das dann als raw-avi ausgegeben wurde. Mit entsprechender Dateigröße versteht sich.

    Evtl. kann die Bußgeldstelle das ja auch und Sie können dann eine Terabyte-Festplatte hinliefern? Aber nicht wundern, wenn die dann „leider auf dem Postweg verlorengegangen“ ist 😉

    Da für Beweiszwecke full-hd mit guter Optik statt 240×576 der PAL-VHS geeigneter wäre kann einem Verteidiger die schlechte Qualität ja eigentlich nur Recht sein, oder? Immerhin steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch der Richter auf dem vorgelegten Bild nichts erkennt 🙂

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