Sie wollen auch noch Gehalt?

Gestern musste ich am Arbeitsgericht schon herzhaft lachen. Der Beklagte, der Ex-Arbeitgeber meines Mandanten hatte den letzten halben Monatslohn nicht ausgezahlt. Als die Richterin ihn dann fragte, weshalb er den Lohn einbehalten habe, antwortete er, das würde sich ja gar nicht lohnen, das halbe Gehalt auszuzahlen, da bliebe ja netto quasi nichts übrig.

Den fand ich schon nicht schlecht, unverschämter geht es kaum.

Gerade habe ich eine Lohnklage für einen anderen Mandanten fertig gemacht. Nach einem Betriebsübergang wurde ihm im ersten Monat, in dem der neue Arbeitgeber zuständig war, zu wenig ausgezahlt. Er rief in der Firma an, schickte Emails und erhielt als Antwort folgende Zeilen:

“ Des Weiteren fordere ich Sie auf, unnötigen Schriftverkehr und Telefonate künftig zu unterlassen und sich stattdessen auf die Erbringung Ihrer Arbeitsleistung zu konzentrieren.“

Ich bin mir noch nicht sicher, welchen Spruch ich schlimmer finde.

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