Freilaufende Doggen

Als Hundehalter bin ich über ein interessantes Urteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt gestolpert.

Mehrere junge Deutsche Doggen des Klägers hatten sich aus dem Zwinger befreit und liefen frei auf dem mit einer Mauer umgrenzten Grundstück des Klägers herum. Das empfand ein Nachbar wohl als gefährlich, so dass er die Polizei rief.

Beim Eintreffen der Polizei am Grundstück schlugen die Hunde mehrfach an (wie das ein Hund nun mal so macht, auch ein Chihuahua, schließlich soll er aufs Grundstück aufpassen), so dass auch die Polizei eine Gefahr sah. Die Polizei rief die Tochter des Klägers an, die wiederum die Hunde wieder in den Zwinger sperrte.

Und für diesen Polizeieinsatz soll der Hundebesitzer und spätere Kläger dann 141,25 Euro zahlen, was vom Verwaltungsgericht auch so bestätigt worden ist.

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