Die Sache mit der Wahlbildvorlage

Meinem Mandanten wird vorgeworfen, mehrere Autoscheiben eingeschlagen und aus dem PKWs Geldbeutel und sonstige Wertsachen gestohlen zu haben.

Er wurde von einem Zeugen angeblich beobachtet und der Zeuge erkannte ihn auch wieder. Aus der Akte ergab sich aber nicht so richtig wie genau die Erkennung gelaufen ist. Irgendetwas mit einem Bild wohl.

Also fragte ich in der Verhandlung den ermittelnden Polizeibeamten. Zunächst einmal, ob es eine Lichtbildvorlage gegeben hätte. Dann weiter, weshalb das nicht dokumentiert worden ist und wie die Lichtbildvorlage abgelaufen ist. Nach einigem Hin und Her räumte er dann ein, dass er dem Zeugen genau ein Foto gezeigt hat. Und zwar ein Foto meines Mandanten, den er bei mehreren PKW-Aufbrüchen in Verdacht hatte.

Als der besagte Zeuge an der Reihe war, erzählte dieser erstaunlicherweise, dass ihm mehrere Lichtbilder von mehreren Personen vorgelegt worden seinen. Auf meine Nachfrage, wie das sein könne, da der Polizeibeamte gerade eingeräumt hatte, ihm nur ein Foto vorgelegt zu haben, sagte er überhaupt nichts mehr.

Ich vermute es hatte auch nichts zu bedeuten, dass Zeuge und Polizist sich vor dem Saal freundschaftlicht begrüßten…

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