Ich habe in einer Zivilsache etwas getan, was man als Anwalt nicht sonderlich gerne macht. Nämlich ein Zivilverfahren, das quasi völlig ausgeschrieben ist und bei dem bereits ein Termin stattgefunden hat, kurz vor Schluss übernommen. Der Kollege hat das Mandat, nachdem er noch eine Beschwerde eingelegt hatte, niedergelegt. Da die Sache am Landgericht läuft,es geht um über 150.000 Euro, braucht die Mandantin einen Anwalt. Am Landgericht besteht nun mal Anwaltszwang.
Also habe ich übernommen. Bereits aus den wenigen Unterlagen, die die Mandantin vom Kollegen bekommen hatte, war mir klar, dass der Kollege den ein oder anderen Bock geschossen hatte. Mittlerweile habe ich die Gerichtsakte bekommen und gesehen, dass es noch ganz andere Böcke gibt, er aber nicht alles an die Mandantin weiter geleitet hat.
Der Kollege hat z.B. eine Frist versäumt. Um 5 Tage. Zur Wiedereinsetzung hat er vorgetragen, er hätte den Schriftsatz am Abend des Fristablaufs faxen wollen, aber sein Fax sei defekt gewesen. Also habe er den Schriftsatz nur mit der Post geschickt. Die Post habe 5 Tage gebraucht, wofür er ja aber nichts könne. Die Fristüberschreitung sei ja auch nur geringfügig gewesen. Sogar der Mandantin war klar, dass diese Begründung nicht ziehen konnte.
Viel besser war allerdings, dass er diesem Schriftsatz, der auf den 17.04. datiert – der Tag des Fristablaufs – ein ärztliches Attest beigefügt hat, das auf den 18.04. datiert. Das ist schon mehr als blöd.
Das war auch dem gegnerischen Kollegen aufgefallen, der das auch in seinem Schriftsatz herrlich kommentierte. Erstaunlicherweise hat diesen Schriftsatz die Mandantin nie bekommen.
Dann können Sie ja gleich danach Ihren Kollegen verklagen; das wäre das nächste Mandat mit einem hohen Streitwert.
Ist doch auch mal was, dass auch RAe ab und zu mal Fehler machen.
Ich als juristischer Laie (außer als Angeklagter) dachte aufgrund der vielen anti- Richter-Beiträge, dass dies exklusiv Richtern vorbehalten ist.
Immerhin ein Privileg, das den Richtern weggenommen wurde.