Der Mandant kam mit einem Mahnbescheid zu mir. Beantragt hatte den Mahnbescheid eine Kreissparkasse.
Ich habe Widerspruch eingelegt. So weit so gut.
Nun schickt die Sparkasse dem Mandanten als Reaktion auf den Widerspruch einen Brief.
In diesem Brief erklärt die Sparkasse dem Mandanten über 2 Seiten, dass der Widerspruch ja sowieso keine Erfolgsaussicht hätte. Denn schließlich sei die Tatsache, dass er derzeit nicht in der Lage sei, die Forderung zu begleichen rechtlich gesehen kein Grund um Widerspruch einzulegen.
Deshalb empfiehlt die Sparkasse ihm, den Widerspruch zurück zu nehmen. In einem weiteren Absatz empfehlen sie das nochmals nachdrücklich und setzen auch noch eine Frist. Und wenn er nicht zurück nehme, drohten natürlich höhere Kosten.
Abgesehen davon, dass ich es sowieso als unverschämt empfinde, jemanden anzuschreiben, der Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt hat und ihn aufzufordern, den Widerspruch zurück zu nehmen, ist es noch unverschämter, dies am Rechtsanwalt vorbei zu machen. Wenn die Sparkasse meint, irgend etwas zum Widerspruch schreiben zu müssen, dann bitte an mich.

Wieso denn? Immerhin ist die SpK nicht an das Standesrecht gebunden und nicht verpflichtet, den Anwalt anzuschreiben. Davon mal abgesehen ist es doch erfolgversprechender, den Kunden direkt anzuschreiben. Wieso sollte die SpK auf die Möglichkeit verzichten? Die wollen ihr Geld zurück, Sie wollen das vermeiden. Beide Interessen sind berechtigt. Und so lange beide Seiten sich innerhalb des Gesetzes bewegen, warum nicht?
Einfach mal einen kleinen Artikel in der örtlichen Zeitung über die Methoden der Sparkasse lancieren, garniert mit einem Anwalts-Statement. Das schadet der Sparkasse weit mehr und bringt Aufmerksamkeit ggü. zukünftigen Mandanten.
Was soll in dem „kleinen Artikel“ stehen Christian? Die „böse“ Sparkasse missachtet das anwaltliche Umgehungsverbot, an das sie überhaupt nicht gebunden ist? Und wieso sollte man als Anwalt (und damit unanbhängiges Organ der Rechtspflege) die Gegenseite schädigen? Ich für meinen Teil würde mit der gebotenen Sachlichkeit der Sparkasse eine Vertretungsanzeige schicken und sie höflichst bitten, zukünftigen Schriftverkehr nur noch über mein Büro zu führen.
Ich bin mir nicht sicher, aber darf die SpK ohne schriftliche Genehmigung überhaupt mit einem Anwalt kommunizieren? Immerhin haben wir noch das Bankgeheimnis…
Ist Anonym das neue Synonym für Unqualifiziert? Dass das Vorgehen der Sparkasse nicht einmal den niedrigsten Anforderungen an Moral und Anstand genügt, müsste eigentlich klar sein. Hier wird auf niedrigstem Niveau versucht einzuschüchtern und zu täuschen um Vorteile zu gewinnen. Eigentlich typische Betrugsmaschen. Und eine Beleidigung des Kunden ist es ohnehin, denn dieser wird offensichtlich für einen Hornochsen gehalten. Im Übrigen verbietet das Bankgeheimnis nicht, mit anderen Menschen, und das sind die meisten Anwälte, zu kommunizieren. Eine einfache Anfrage wegen der Bevollmächtigung des Anwaltes ist hier ausreichend.