Knarre unter der Matratze

Bei einer Kontrolle im Landkreis Trier-Saarburg wurden bei einem Mannes Pistolen gefunden. Davon war eine geladen unter der Matratze versteckt gewesen. Aufgrund dieser etwas ungewöhnlichen Aufbewahrung sah sich der Landkreis veranlasst die Waffenbesitzkarte zu widerrufen und Jagdschein für ungültig zu erklären.

Der Mann klagte vor dem Verwaltungsgericht Trier, bekam jedoch nicht Recht. Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden seien, seien nach der gesetzgeberischen Wertung nur bei solchen Personen hinzunehmen, die mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgingen. Mit seiner Art der Aufbewahrung habe der Mann jedoch gegen die im Waffengesetz normierten Aufbewahrungsbestimmungen verstoßen und sei deshalb waffenrechtlich unzuverlässig.

Der Mann hatte übrigens vorgetragen, die geladene Pistole habe nur deshalb unter der Matratze gelegen, weil er morgens von der Jagd heim gekommen sei und zu müde gewesen sei, die Waffe in den Waffenschrank zu legen. Allerdings hatte er dies erst ein Jahr später in der mündlichen Verhandlung vorgetragen. Das Gericht wertete dies als Schutzbehauptung.

 

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