In einer arbeitsrechtlichen Sache hatte ich heute einen Schlichtungstermin bei der IHK. Der Schlichtungstermin muss durchgeführt werden, bevor Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden kann, wenn es um die Kündigung eines Auszubildenden geht.
Die Mandantin kam zu mir mit einer Abmahnung, die schon mal ziemlicher Käse war. Zwei Tage später kam sie erneut vorbei, mit einer fristlosen Kündigung, die noch viel größerer Käse war. Zum teil bezog sie sich auf den bereits abgemahnten Sachverhalt, wobei diesbezüglich die 2-Wochen-Frist überschritten war. Zum Teil auf einem mehr als schwammigen anderen Sachverhalt, der sich schon gar nicht an dem Tag zugetragen haben kann, der in der Kündigung stand, weil die Mandantin an diesem Tag nämlich überhaupt nicht im Betrieb war.
Heute war dann also Schlichtungstermin, zu dem der Chef persönlich geladen war. Er kam nicht. Stattdessen schickte er zwei Angestellte, die keine Vollmacht dabei hatten. Er hatte der IHK auch nicht angezeigt, dass nicht er, sondern jemand anderes kommt. Außerdem hatten die Angestellten weder Ahnung vom Sachverhalt, noch Entscheidungsbefugnis, so dass wir die ganze Sache ziemlich schnell für beendet erklärt haben. Aber erst, nachdem der Schlichtungsausschuss ziemlich deutliche Worte zu der Kündigung gesprochen hatte.
Diese Aktion, die ich als absolute Unverschämtheit empfinde – schließlich hatten sicherlich alle Beteiligten besseres mit ihrer Zeit vor – spricht Bände über den Arbeitgeber. Ich bin gespannt, ob er zum Arbeitsgericht erscheint.