Von einem durchaus spektakulären Fall berichtet hier die Süddeutsche Zeitung.
Ein Mann sollte einen Ladendiebstahl begangen und sich dann auch noch selbst verletzt haben, als er stolperte und mit dem Kopf gegen die Wand schlug. Dies wollte eine unbeteiligte Zeugin auch beobachtet haben.
Aus Sicht des Mannes hatte sich das Ganze aber anders zugetragen. Der Chef und ein Mitarbeiter des Supermarktes hatten ihn angeblich zusammen geschlagen. Gestohlen habe er auch nichts.
Die Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen die Supermarktmitarbeiter wurden eingestellt, der angebliche Dieb angeklagt.
Die mehrfachen Beschwerden des Anwaltes des angeblichen Diebes, der auf offensichtliche Ungereimtheiten beim Zustandekommen der Verletzungen hinwies und ein Sachverständigengutachten beantragte, wurden alle abgebügelt.
Dann knickte die – angeblich – unbeteiligte Zeugin ein, es war alles nur gelogen.
Das Verfahren gegen den angeblichen Dieb wurde eingestellt, die Supermarktmitarbeiter zu Freiheitsstrafen und Schmerzensgeldzahlung verurteilt.
Das Ganze hat mehrere Jahre gedauert.
So kann es gehen, wenn man in die Mühlen der Justiz gerät.
