Leitfaden für Facebook-Partys

Das Innenministerium des Saarlandes hat hier einen Online-Ratgeber über den Umgang mit Facebook-Partys, Flash- und Smartmobs veröffentlicht.

Hintergrund ist eine Facebook-Party, die im Juli 2011 im saarländischen Numborn stattfand und zu der über 2000 Menschen kamen. Bei der bisher größten Facebook-Party in Deutschland entstand ein Sachschaden in Höhe von 50.000 Euro. Seit 2012 gab es im Saarland neun Flashmobs, wobei zum größten Flashmob 1100 Menschen erschienen. Hier sind allerdings noch nie Probleme aufgetreten.

Der Online-Ratgeber richtet sich in erster Linie an die Ortspolizeibehörden und erklärt auf 20 Seiten die Begriffe „Facebook-Party, Flasmob und Smartmob“, den rechtlichen Rahmen und stellt Handlungsoptionen für die Behörden dar. Es wird erklärt, wie eine Veranstaltung korrekt aufgelöst wird, wie eine Lautsprecherdurchsage aussehen sollte und so weiter. Der Ratgeber nimmt auch Stellung zu Fragen der Kostenerstattung. Denn wer die Kosten zu tragen hat, wenn die  Facebook-Party ausartet, ist nicht immer so einfach, da derjenige, der eingeladen hat nicht unbedingt derjenige ist, der später Schäden anrichtet.

Laut dem Ratgeber müsse im Einzelfall entschieden werden, ob der Veranstalter als Zweckveranlasser in Anspruch genommen werden können, weil er eine Gefahr billigend in kauf genommen hat.

Ganz hilfreich ist der Ratgeber natürlich auch für potentielle Veranstalter um rechtlich auf der – einigermaßen – sicheren Seite zu sein.

 

 

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