Hier ein sehr lesenswerter Beitrag des Kollegen Burhoff zum Formalgeständnis. Beim sogenannten Formalgeständnis wird, meistens nach einem Deal, lediglich die Anklage geschrift „abgenickt“.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichtes ist dies nicht zulässig.
Außerdem entwickeln diese Geständnisse in gegebenenfalls nachfolgenden Disziplinarverfahren keine Bindungswirkung.