Schon wieder ein Zahnarzt

Es scheint momentan bei Zahnärzten „in“ zu sein, mehr Zähne zu ziehen, als medizinisch angezeigt.

Ein 42-jähriger Zahnarzt, der bereits einschlägig vorbestraft war, hatte einer Patientin ohne wirksame Einwilligung im April 2010 unter Vollnarkose elf Zähne im Ober- und Unterkiefer gezogen, obwohl dies bei mindestens 5 Zähnen medizinisch nicht indiziert war. Auch soll die Folgebehandlung nicht fachgerecht gewesen sein.

Das Amtsgericht Stendal verurteilte den Zahnarzt wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten und verhängte ein zweijähriges Berufsverbot.

Der Zahnarzt legte hiergegen Berufung ein.

Das Landgericht Stendal hob den Rechtsfolgenausspruch auf und verurteilte den Zahnarzt unter Einbeziehung einer Geldstrafe zu eines Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten. Das Berufsverbot blieb bestehen.

 

Landgericht Stendal, Urteil vom 22.05.2013

1 Comments

  1. gimbar

    Brr….
    Da wird mir echt anders, wenn ich mir das plastisch vorstelle.
    Da bin ich sehr froh, dass ich bisher sehr gute und korrekte Ärzte (unabhängig vom Zahnarzt) hatte.

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