Heute ging ein aus dem Jahre 2006 stammendes Verfahren wegen angeblichem Handyschmuggel in die JVA Saarbrücken mit einem Freispruch in zweiter Instanz zu Ende.
Der Kollege Dr. Nozar hat hier bereits berichtet.
Da ein simpler Handyschmuggel in die JVA natürlich nicht strafbar ist, sondern nur ein Verstoß gegen die Anstaltsordnung, musste für eine Anklage natürlich mehr herhalten. Die Bestechung eines JVA Beamten.
Es wurde ewig ermittelt. Insgesamt hatten wir so um die 80 GB TKÜ.
In erster Instanz wurden alle 8 Angeklagte nach 18 Verhandlungstagen verurteilt. 3 hatten einen Deal gemacht.
Der Rest ging in Berufung, die heute nach 10 Tagen endete.
Freispruch für alle, die in Berufung gegangen waren, der Rest bleibt rechtskräftig verurteilt. Nicht immer ist ein Deal eine gute Alternative, manchmal zahlt es sich aus zu kämpfen.
Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft (in zweiter Instanz nicht mehr der Dezernent) sorgte allerdings in seinem Plädoyer bei Verteidigung und Gericht für Irritation. Er begannt mit seinem Plädoyer, als wolle er einen Freispruch beantragen…und beantragte dann die Berufungen zu verwerfen und zu Haftstrafen zu verurteilen.
Das ganze Verfahren stand nicht nur unter Beobachtung durch die Presse, sondern natürlich auch unter Beobachtung des Ministeriums, das am Ausgang des Verfahrens auch großes Interesse hatte. Verständlicherweise.
Die Freude jedenfalls war bei Verteidigern und Mandanten groß. Auf einen Freispruch gehofft hatten wir natürlich, wirklich damit gerechnet hatte aber niemand.

Herzlichen Glückwunsch zu diesem schönen und mühsam erkämpften Erfolg!
🙂
Danke, danke. Glückwünsche, Huldigungen und Geldgeschenke werden immer gerne entgegen genommen;-)