Bestattungsunternehmer bestattet nicht und wird verurteilt

Ein Bestattungsunternehmer wurde wegen gewerbsmäßigem Betrug in 20 Fällen angeklagt und vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Der Bestatter hatte mit den Geschädigten jeweils vereinbart, dass die Verstorbenen eingeäschert und dann bestattet werden sollten und stellte hierfür zwischen 440,00 Euro und 1400,00 Euro in Rechnung. De Geschädigten bezahlten die Rechnungen, obwohl in Wirklichkeit keine Bestattungen erfolgten bzw. das Krematorium nicht bezahlt worden war.

Die Staatsanwaltschaft sah hierin einen gewerbsmäßigen Betrug, wie auch das Amtsgericht, das strafschärfend berücksichtigte, dass der Bestatter die trauernden Geschädigten finanziell und emotional erheblich geschädigt hatte.

(Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 03.04.2013  – 252 Ls 1/13 -)

 

 

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