Ein Zahnarzt hatte einem Patienten, während dieser in Vollnarkose lag, 20 (!) Zähne gezogen, ohne zuvor die Einwilligung des Patienten eingeholt zu haben und vor allem ohne ausreichenden Befund.
Der Patient fand das nicht so gut und zeigte den Zahnarzt an, so dass dieser zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde.
Obendrauf gab´s noch eine Geldstrafe wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt widerrief die Approbation, wogegen der Zahnarzt klagte. Die Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg blieb jedoch ohne Erfolg.
An oberster Stelle stehe der Wille des Patienten, so das Gericht. Dieser Wille sei ohne Wenn und Aber vom Zahnarzt zu beachten gewesen. Dadurch, dass sich der Zahnarzt darüber hinweg gesetzt habe, zeige er, dass er den Patientenwillen negiere. Dies sei ein für einen Zahnarzt unwürdiges Verhalten.