Vorausschauende Terminierung

Heute rief der Jugendrichter eines auswärtigen Amtsgerichtes an um in einer Jugendschöffengerichtssache einen Hauptverhandlungstermin mit mir zu vereinbaren. Das finde ich ja grundsätzlich löblich, mal kurz anzurufen und nicht einfach zu terminieren.
Als er dann aber sagte, dass er dieses Jahr, aufgrund seines Urlaubes zwischen Weihnachten und Silvester, keinen freien Termin mehr hätte und wir wohl in den Januar gehen müssten, musste ich doch herzhaft lachen. 
Ich bin mit der Terminierung schon bei Mai 2012 und derart kurzfristig – für ihn war es wohl eher langfristig geplant – ist nur selten ein Tag frei.
Nun gut, wir haben noch einen gemeinsamen freien Termin Ende Januar gefunden, das Anrufen hat sich also gelohnt.

2 Comments

  1. Gast

    Verstehen wir Sie richtig, dass Sie an sich aber schon der Meinung sind, eine Jugendstrafsache könne locker ein halbes Jahr warten, bis der Verteidiger wieder Zeit hat?

  2. Rechtsanwalt Thomas Will

    @Gast: Sie reden von sich in der 3. Person?!?

    Nein, ich bin der Meinung, dass ein Richter die Akte nicht erst ein halbes Jahr auf dem Schreibtisch liegen lassen sollte, bevor er dann kurzfristig einen Termin machen will.

    An größeren Amts- und auch an Landgerichten ist es üblich mehrere Monate im voraus zu terminieren. Leider neigen einige Dorf-Amtsrichter dazu, lediglich 2 oder 3 Wochen im voraus zu planen – und meinen dann noch sie wären früh dran – was nicht funktionieren kann, wenn die Mehrheit längerfristig plant.

    Und nur am Rande, in der hiesigen Sache sollen Taten verhandelt werden, die teilweise schon über ein Jahr zurück liegen. Und daran war nicht mein Terminplan schuld.

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