Ein 15-jähriger hatte im Internet einen illegalen Böller in der Größe einer Getränkedose erworben und 2011 mit zu dem Fußballspiel VfL Osnabrück gegen SC Preußen Münster genommen. Den Böller übergab er einem Preußen-Fan, der den Böller mit ins Stadion nahm und dort zündete. Es wurden 33 Menschen verletzt, darunter auch 5 Kinder.
Das Landgericht Münster verurteilte den 15-jährigen nun wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und wegen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen zu zwei Jahren Jugendstrafe. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich verhängte das Gericht 4 Wochen Dauerarrest.
Das Landgericht ging davon aus, dass der 15-jährige wusste, dass der Böller im Stadion in Richtung der VfL-Fans geworfen werden sollte. Und somit habe er auch in Kauf genommen, dass viele Menschen verletzt werden könnten. (Urteil vom 23. April 2013 (Az. 1 KLs 22/11))
Der eigentliche Werfer wurde bereits im März zu 5 Jahren Haft verurteilt.