Wie die Saarbrücker Zeitung hier berichtet, muss der saarländische Landtagsabgeordnete Christoph Kühn über 10.000 Euro an das Land zurückzahlen bzw. hat dies bereits getan.
Hintergrund ist, dass er einen zu stark vergünstigten Konditionen geleasten BMW fährt, der auf die Landtagsfraktion zugelassen ist. Die Kosten für den PKW erstattet er der Fraktion. Zusätzlich hat er eine monatliche Fahrkostenpauschale von 400 Euro bekommen.
Nach Auffassung der Landtagsverwaltung fährt er jedoch einen Dienstwagen, da der Wagen über die Fraktion geleast ist. Somit steht im keine Fahrtkostenpauschale zu und er musste sie nun zurück zahlen.
Ich bin gespannt, ob die Sache damit erledigt ist.
Ein Hartz-4-Empfänger, der irgend etwas falsch angibt und 3,50 Euro zuviel bekommt, wird von der ARGE angezeigt. Unabhängig davon, ob er den Betrag erstattet oder nicht.
