Anwalts Liebling

In einer Bußgeldsache habe ich den Mandanten vor einem auswärtigen Gericht verteidigt. Beziehungsweise gemeinsam mit dem Mandanten entschieden den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid noch vor dem Termin zurückzunehmen.

Meine Gebühren habe ich dann mit der Rechtsschutzversicherung abgerechnet. Dann ist zunächst einmal gar nichts passiert. Nach einem Monat habe ich dann höflich an meine Kostennote erinnert. Zwei Wochen später kam dann heute ein Fax. Die Gebühren wurden auf ca. 1/3 zusammengekürzt. Einmal, weil für die Versicherung nicht erkennbar sei, dass Gebühren für das gerichtliche Verfahren angefallen seien. Also wurden die Gebühren komplett gestrichen. Grund und Verfahrensgebühren wurden auf unterhalb der Mittelgebühr angesetzt. Ganz besonders nett fand ich dabei folgenden Satz:

 

„Unter ausdrücklicher Berücksichtigung des Ihnen zustehenden anwaltlichen Ermessens halten wir die Gebühren unserer obigen Abrechnung für angemessen.“

 

Ich habe mich höflich dafür bedankt, dass überhaupt noch auf meine Kostennote reagiert wurde und auch dafür, dass sie mein anwaltliches Ermessen für mich ausgeübt haben.

Weiter habe ich ganz höflich darauf hingewiesen, dass ich nur gerichtliche Gebühren geltend mache, wenn es ein gerichtliches Verfahren gab und ich deshalb gerne die entsprechenden gebühren überwiesen hätte.

 

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