Junge und alte Richter

Es ist manchmal schon erstaunlich, wie „praktikabel“ man auch als Richter mit steigender Anzahl von Dienstjahren wird und wie umständlich teilweise junge Richter sind.

Ich hatte diese Woche mit dem selben Mandanten zwei Verhandlungen an verschiedenen Amtsgerichten jeweils wegen kleinerer Ladendiebstähle.

Jedes Mal waren meine Ziele die Einstellung nach 154 und meine Beiordnung.

Am Montag bei einer Richterin, die seit 20 Jahren Strafsachen macht und einem Oberstaatsanwalt.
Nach 5 Minuten war ich beigeordnet und die Sache war eingestellt.

Heute dann bei einem jungen Richter und eine jungen Staatsanwältin.
Schon meine Beiordnung war ein Kampf, obwohl die Voraussetzungen vorlagen. Er war sich schlichtweg nicht sicher, worunter er die Günde subsumieren sollte.

Genau so ging es mit der Einstellung weiter. Er könne ja nicht im Hinlick auf ein Urteil einstellen, das er nicht kennt. Nach langem Hin- und Her haben wir uns darauf geeinigt, dass er sich die andere Akte beizieht und dann außerhalb der Hauptverhandlung einstellt.

Ziel erreicht, wenn auch mit viel mehr Aufwand.

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