Ex-Direktor des Arbeitsgerichtes verliert vor dem Verwaltungsgericht

Der ehemalige Direktor eines saarländischen Arbeitsgerichtes war erst kurz vor der Pensionierung auf den Direktorenposten befördert worden. Seiner Ansicht nach war er nicht korrekt beurteilt worden.
Dadurch gehen ihm nun rund 350 Euro monatlich an Pension verloren.
Vor dem Verwaltungsgericht klagte er deshalb auf Versorgungs-Schadensersatz. Allerdings ohne Erfolg.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab, da das zuständige Justizministerium sich nicht schuldhaft oder falsch verhalten habe. Denn selbst wenn er damals korrekt beurteilt worden wäre, hätte man ihn nicht zwangsläufig einem ebenso qualifizierten Bewerber vorziehen müssen.

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