Charakter hat man oder man hat ihn nicht

Der Mandant ist seit gut 25 Jahren drogenabhängig. Immer mal wieder, durchaus auch für ein paar Jahre clean, dann stürzt er wieder ab, wenn es private oder berufliche Probleme gibt.
Letztes Jahr war er für einige Zeit versumpft und hielt sich etliche Monate im Ausland auf.
Während dieser Zeit wurde ihm eine Anklageschrift wegen Ladendiebstahl und Schwarzfahren zugestellt und Hauptverhandlungstermin anberaumt. Da er sich im Ausland aufhielt und natürlich keinen Nachsendeauftrag hatte, bekam er die gerichtliche Post nicht und erschien folglich nicht zur Hauptverhandlung. Der Richter erließ einen Haftbefehl.
Nun ist der Mandant wieder im Land und wird verhaftet. Er wird dem Richter vorgeführt und stellt fest, dass er ihn kennt. Gut 7 Jahre lang hat er ihn und seine Frau als Kellner in einem gehobenen Restaurant regelmäßig bedient. Man kannte und grüßte sich.
Da der Mandant den Richter kennt, will er ihn natürlich auch begrüßen, weshalb er ihm beim Betreten des Raumes die Hand reicht.
Was macht der Richter? Er dreht sich weg.

4 Comments

  1. Anonymous

    Dumm Sau die..

  2. Gast

    Es ist kaum anzunehmen, dass der Richter (oder irgendein anderer Restaurantbesucher) den Kellner im Restaurant immer mit Handschlag begrüßt hat. Dann muss er das im Gerichtssaal ja wohl umso weniger – und erst recht nicht, wenn ein Angeklagter damit offensichtlich nur gut Wetter machen will.

  3. Rechtsanwalt Thomas Will

    @ Gast: Ganz abgesehen davon, dass eine Vorführung in der Regel nicht in einem Gerichtssaal stattfindet…woher wissen Sie das so genau, wie die Begrüßung üblicherweise stattfand? Und ob er nur „Schönwetter“ machen wollte?
    Wäre die Begrüßung per Handschlag unüblich gewesen, hätte ich es sicherlich nicht bemerkenswert gefunden. Und jemand, der 30 Jahre in der Gastronomie arbeitet und auch als Geschäftsführer diverser Restaurants tätig war, ist in der Regel schlichtweg freundlich und begrüßt mit Handschlag, wenn er auch nur halbwegs geschäftstüchtig ist.

  4. Anonymous

    @Gast (5. Januar 2012 21:25):
    Ihr Kommentar „Es ist kaum anzunehmen, dass der Richter (oder irgendein anderer Restaurantbesucher) den Kellner im Restaurant immer mit Handschlag begrüßt hat. „…
    …läßt mich vermuten:
    Sie waren niemals „Gast“ (ha, ha) in einem Restaurant, gegebenfalls regelmäßig, womöglich der „gehobenen Gastronomie“?

    Ich vermute, dass meine Vermutung zutrifft. Probieren Sie es aus, „gehobene Gastonomie“ ist dafür nicht mal notwendig:
    „Regelmäßiger Besuch > 2x monatlich in ortsüblichen Spelunken“ (und gerne aufwärts), dazu „Verzehr > eine Fanta pro Person und Abend“ = Begrüßung durch mehrere Handschläge durch Wirt, Kellner und Spüler nacheinander.

    Meinen Ausführungen können Sie nicht folgen? Sie sollen nicht folgen: Sie sollen ausprobieren.

    Ich empfehle dafür die gehobene Gastronomie, da ist Ihr Geld besser verwendet.

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