Geo-Cacher muss Polizeieinsatz nicht zahlen

Ein Mann hatte im Rahmen einer Geo-Caching-Aktion eine silberne, mit Drähten versehene und blinkende Box in der Nähe eines Einkaufszentrums versteckt. Geo-Caching ist eine Art moderne Schnitzeljagd, bei der zuvor eigens versteckte Gegenstände nur mittels GPS Daten und verschlüsselten Hinweisen aufgefunden werden müssen.
Die Box wurde auch gefunden, allerdings nicht von den Geo-Cachern, sondern von Arbeitern, die eine routinemäßige Inspektion der Kanalisation durchführten, in deren Nähe die Box versteckt war. Wegen den Drähten und der blinkenden Lichter gingen die Arbeiter davon aus das sich um eine Bombe handelte und verständigten die Polizei. Die Polizei führt einen Großeinsatz zur Entschärfung der vermeintlichen Bombe durch und flog sogar zwei Bombenentschärfer mit dem Hubschrauber ein.
Als sich herausstellte, dass es sich nicht um eine  Bombe handelte, verlangte die Polizei die Einsatzkosten in Höhe von rund 4000 € per Gebührenbescheid von dem Mann zurück. Die Polizei sah in dem Verstecken der Box die missbräuchliche Veranlassung eines Polizeieinsatzes bzw. das Vortäuschen einer Gefahrenlage.
Der Mann klagte vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gegen den Gebührenbescheid und bekam Recht.
Laut dem Verwaltungsgericht Freiburg erfordere die missbräuchliche Veranlassung eines Polizeieinsatzes subjektiv, dass der Verursacher den Einsatz entweder bezweckt oder wenigstens als sicher erwartet habe. Zumindest aber hätte sich dem Mann als gewiss aufdrängen müssen, dass andere, nicht zur Geo Caching Szene gehörende Personen die Situation als Gefahrenlage hätten einschätzen müssen. Nicht ausreichend sei hingegen, dass die Annahme einer Gefahrenlage durch Dritte und gegebenenfalls durch die Polizei nur mehr oder weniger nahe liegend hätte erscheinen müssen.
Es habe zwar eine Anscheinsgefahr vorgelegen, der Mann hätte jedoch nicht ahnen können, dass die Box, die an einer sehr entlegenen Stelle versteckt worden war, von Personen die nicht bei der Geo-Caching-Aktion mitmachten, gefunden werden würde und dass diese dann auch noch davon ausgehen würden das sich um eine Bombe handle. Auch habe der Mann nicht damit rechnen müssen,dass die Kanalisation gerade während dem Spiel inspiziert wäre.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen.

(Urt. v. 12.03.2013, Az. 5 K 1419/12)

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