In einer PKH-Sache habe ich horrende 19,28 Euro abrechnen können.
Nun legt der Bezirksrevisor gegen die Bewilligung der (ratenfreien) PKH sofortige Beschwerde ein.
Das Gericht hätte nämlich ratenfreie PKH bewilligt, obwohl ich keine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern nur einen Hartz-4-Bescheid eingereicht hätte. Jetzt wäre es ja möglich, dass der Antragstellerin lediglich PKH mit Raten zu bewilligen gewesen wäre.
1. War meinem Antrag eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt, was auch so in meinem Antrag drin steht. Und wenn das Gericht das nun verschlampt hat, ist es nicht meine Sache.
2. Wenn der Harzt-4-Bescheid vorliegt, kann man eigentlich davon ausgehen, dass kein vermögen vorhanden ist, denn sonst gäbe es ja kein Harzt 4. Meine Meinung, kann aber auch falsch sein, bin kein Sozialrechtler.
3. Für 19,28 Euro so ein Aufwand? Ob dem Bezirksrevisor klar ist, wie viel seine Arbeitszeit wert ist? Immerhin hat er 2 (!) Seiten Beschwerde gepinselt. Für mich jedenfalls war die Geschichte sowieso ein Minusgeschäft. Und nachdem ich jetzt noch zu der Beschwerde Stellung nehmen musste/durfte, umso mehr.

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