Die Stadt Dortmund wollte die Straßenprostitution komplett verbieten. Und ist damit gescheitert.
Nachdem Prostituierte aus Rumänien und Bulgarien den Dortmunder Straßenstrich überschwemmt hatte, verbannte die Stadt mit Genehmigung des Landes den Straßenstrich aus dem Stadtgebiet. Eine Prostituierte klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und bekam Recht.
Allerdings muss der alte Straßenstrich nicht wieder eröffnet werden, da dieser Bereich in der Innenstadt zum Schutz von Jugendlichen gesperrt werden durfte.
Die Stadt muss aber nun außerhalb des Innenstadtbereichs einen neuen Standort suchen (Urt. v. 21.03.2013, Az. 16 K 2082/11).