Das Landgericht Augsburg hat in einem beschwerdeverfahren entschieden, dass die Durchsuchung der Räumlichkeiten der „Augsburger Allgemeinen“ rechtswidrig war.
Der Augsburger Ordnungsreferent Volker Ullrich (CSU) hatte Strafanzeige erstattet, weil er sich durch folgenden Forenkommentar beleidigt sah:
„Dieser Ullrich verbietet sogar erwachsenen Männern ihr Feierabendbier ab 20.00 Uhr, indem er geltendes Recht beugt und Betreiber massiv bedroht!“
Ullrich hatte sich für ein Verkaufsverbot von Alkohol nach 20 Uhr eingesetzt.
Auf die Strafanzeige hin hatte die Polizei dann die persönlichen Daten der Forenmitglieder im Verlag beschlagnahmt. Zu einer Durchsuchung der Räume war es aber nicht gekommen, da die Zeitung die Daten der Polizei freiwillig übergeben hatte um eine Durchsuchung zu verhindern.
Laut Landgericht hätte das Amtsgericht keinen entsprechenden Beschluss erlassen dürfen, da die Äußerungen des Forenmitgliedes als nicht strafbar zu bewerten seien. Die Kritik stelle „stelle lediglich eine subjektive Bewertung der Haltung des Ordnungsreferenten dar“, wenn auch in herabwürdigender Form. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei bei Äußerungen zu politischen Themen in der Öffentlichkeit der straffreie Bereich im Hinblick auf die Meinungsfreiheit weiter zu fassen als bei Äußerungen in der Privatsphäre.