Gestern war ich recht stramm durchterminiert.
Los ging es um 9.30 Uhr mit einer Zivilsache am Amtsgericht Saarbrücke. 10 Zeugen, alles sehr emotional, es ging um einen Hund.
Um 10.30 Uhr musste ich am Landgericht sein. Auch eine Zivilsache, beabsichtigt war ein Vergleich. Was auch gut so war, denn um 11 Uhr musste ich wieder nebenan am Amtsgericht beim Jugendschöffengericht sein. 3 Zeugen.
Zunächst hatte ich den Termin beim Jugendschöffengericht vereinbart. Persönlich mit dem Vorsitzenden.
Dann kam die Ladung vom LG. Also rufe ich bei der Richterin an und sage Bescheid, dass ich um 11 am Amtsgericht sein muss. Alles kein Problem, es sei auch für 11 die nächste Sache terminiert, dann sind wir längst fertig, ich müsse keine Verlegung beantragen.
Dann kommt die Ladung vom Amtsgericht. Dasselbe Spiel. Kein Problem, die nächste Sache sei ja um 10.30 Uhr, also müsse auch er – der Richter – dann fertig sein. Kein Grund eine Verlegung zu beantragen.
Es kam wie es kommen musste. Um 10.30 Uhr hatten wir noch 4 Zeugen vor uns.
Auf meinen dezenten Hinweis, dass ich ans LG müsse zuckt der Richter nur die Schultern und meint das wäre ihm doch egal.
Netterweise haben die Richterin am LG (natürlich auch die Kollegin) und anschließend das Jugendschöffengericht auf mich gewartet.
Mehr als mich vorher drum kümmern, dass die Termine passen, kann ich leider auch nicht. Und auf die Antwort „Mir doch egal“ kann ich dann getrost verzichten.

Werter Kollege, 10 Zeugen in 1 Stunde? Dann auch noch emotionales Verfahren?
Da fasst man sich vielleicht eher an die eigene Nase …
Ja, geplant waren 10, geschafft haben wir aber nur 6. Hatte es darauf bezogen.
Wo steht 10 Zeugen in 1 Stunde?
Im Beitrag jedenfalls nicht.
Frage:
Haben Sie den Impfpass gesehen? Ja?
Welcher Name stand drin?
Ok, nächst Zeuge.
Emotional zwischen den Beteiligten, nicht den Zeugen. und es wa bereits der zweite Termin.
Steht schon im Beitrag: Erste Sache am AG um 9.30 mit 10 Zeugen, der nächste Termin am LG um 10.30. Macht 1 Stunde und 10 Zeugen…
ICH habe die Terminierung nicht gemacht und nur eine Stunde eingeplant.Noch kann ich dem Gericht seine Zeitplanung nicht vorschreiben.
Das Gericht hatte ab 10.30 selbst bereits weiter terminiert und war davon auch nicht abzubringen.
Hatte den ersten Anonymus wohl etwas falsch verstanden, merke ich gerade…