Der Kollege vertritt in einer Strafsache den Geschädigten an einem auswärtigen Gericht. Er stellt einen Adhäsionsantrag und hört, trotz mehrfacher Nachfragen, nie wieder etwas von der Sache.
Irgendwann ruft er an und erfährt, dass in der Sache schon längst eine Verurteilung erfolgt ist. Auf weitere Nachfrage, weshalb weder über den Adhäsionsantrag entschieden, noch der Kollegen geladen worden sei, kommt heute ein Schreiben vom Richter höchstpersönlich.
„Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
leider habe ich den Adhäsionsantrag übersehen, was mir sehr leid tut, aber nicht heilbar ist.
Mit freundlichen Grüßen“
Mir fehlen die Worte…