Normalerweise liest man in Ermittlungsakten regelmäßig, dass die Wohnung in einem unaufgeräumten und verdreckten Zustand gewesen sei.
„Wohnung“ heiß aber nicht immer gleich „Wohnung“.
„Es war erkennbar, dass der PKW augenscheinlich zumindest zeitweise zu „Wohnzwecken“ benutzt worden war. Neben einer Kunststofftüte mit Müll wurden auch getragene Unterwäsche, Handtücher und Teile von Oberbekleidung festgestellt, die für einen männlichen Benutzer bestimmt waren. Zudem befanden sich unter den Sachen ein Oberbettbezug sowie ein Kissenbezug.“

o.O. Müll vor dem Beifahrersitz, Oberbekleidung (ungetragen, für die Wechselfälle des Lebens), Wolldecke, Handtuch – also abgesehen von der getragenen Unterwäsche würde das passen. Und wenn ich grad auf dem Weg zum Waschsalon wäre wär auch das drin…
Muss ich nun mein Auto als Zweitwohnsitz anmelden? :-p