In einer Zivilsache wurde Termin bestimmt. Auf 9 Uhr.
Dumm nur, dass das Gericht fast 4 Stunden entfernt von meiner Kanzlei liegt.
Außerdem wurde ich dem Kläger im Rahmen von Prozesskostenhilfe beigeordnet. Und dann ist das mit den Fahrtkosten immer so ein Sache. Grundsätzlich erfolgt die Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwaltes, was bedeutet, dass keine Fahrtkosten und auch kein Abwesenheitsgeld erstattet werden.
Ich bitte die Mitarbeiterin bei Gericht nachzufragen wie es mit den Fahrtkosten aussieht, ob die übernommen werden. Und wenn sie schon mal dabei ist, könne sie auch grade nachfragen, ob nicht eine Terminierung etwas später am Tage möglich sei, dann müssten ich wie auch der Mandant nicht mitten in der Nacht losfahren.
Kurze Zeit später berichtet mit die Mitarbeiterin, dass der Termin auf 13 Uhr verlegt wird und dass selbstverständlich Fahrtkosten übernommen werden.
Wenn es nur immer so einfach wäre.

tja, und ich muss nächste Woche um 8:00 in PKH-Sache in Kulmbach sein. Abfahrt Würzburg Regionalbahn 4.58…
Selbst Schuld;-)
Zur Erstattung von Fahrtkosten gibt es doch einschlägigen Rechtsprechung. Hat der Richter nach Gutdünken bewilligt?