Der Mittelfinger im Straßenverkehr: Wann eine Geste teuer wird

Beleidigung mit Folgen – Urteil aus Augsburg

Im Juni 2023 kam es auf einer Straße in Augsburg zu einem Zwischenfall:
Ein Radfahrer konfrontierte einen Autofahrer wegen riskanten Verhaltens. Im Verlauf der Diskussion entschied sich der Radfahrer für eine klare „Antwort“ – den Mittelfinger.

Das Resultat? Eine Geldstrafe von 5.400 Euro wegen Beleidigung, obwohl keine Zeugen oder weiteren Beweise vorlagen. Der Radfahrer gab die Geste offen zu – das reichte dem Gericht.

Wann gilt der Mittelfinger als strafbare Beleidigung?

In Deutschland ist die Beleidigung (§ 185 StGB) eine Straftat – unabhängig davon, ob sie verbal, schriftlich oder durch Gesten erfolgt. Der Mittelfinger zählt klar dazu.

Warum? Juristisch geht es um:

  • Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG)
  • Wahrung des Rechtsfriedens
  • Schutz von Ehre und Persönlichkeitsrecht
  • Zunehmende Relevanz im digitalen Zeitalter

Ob im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder online – wer beleidigt, muss mit Geldstrafen oder in schweren Fällen sogar mit Freiheitsstrafen rechnen.

Fazit: Geste mit rechtlichen Konsequenzen

Was im Alltag schnell passiert, kann strafrechtlich teuer werden. Beleidigungen sind kein Kavaliersdelikt – auch nicht per Handzeichen.

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