Beleidigung mit Folgen – Urteil aus Augsburg
Im Juni 2023 kam es auf einer Straße in Augsburg zu einem Zwischenfall:
Ein Radfahrer konfrontierte einen Autofahrer wegen riskanten Verhaltens. Im Verlauf der Diskussion entschied sich der Radfahrer für eine klare „Antwort“ – den Mittelfinger.
Das Resultat? Eine Geldstrafe von 5.400 Euro wegen Beleidigung, obwohl keine Zeugen oder weiteren Beweise vorlagen. Der Radfahrer gab die Geste offen zu – das reichte dem Gericht.
Wann gilt der Mittelfinger als strafbare Beleidigung?
In Deutschland ist die Beleidigung (§ 185 StGB) eine Straftat – unabhängig davon, ob sie verbal, schriftlich oder durch Gesten erfolgt. Der Mittelfinger zählt klar dazu.
Warum? Juristisch geht es um:
- Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG)
- Wahrung des Rechtsfriedens
- Schutz von Ehre und Persönlichkeitsrecht
- Zunehmende Relevanz im digitalen Zeitalter
Ob im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder online – wer beleidigt, muss mit Geldstrafen oder in schweren Fällen sogar mit Freiheitsstrafen rechnen.
Fazit: Geste mit rechtlichen Konsequenzen
Was im Alltag schnell passiert, kann strafrechtlich teuer werden. Beleidigungen sind kein Kavaliersdelikt – auch nicht per Handzeichen.