Cannabis im Gefängnis: Ist Kiffen hinter Gittern erlaubt?

Cannabis im Gefängnis: Ist Kiffen hinter Gittern erlaubt?

Legaler Joint in der JVA?

Seit der Teillegalisierung von Cannabis sorgt eine zentrale Frage für juristischen Streit: Darf ein Häftling in seiner Zelle Cannabis besitzen oder konsumieren?

Ein Fall aus 2023 brachte Bewegung in die Diskussion. In der Zelle eines Insassen wurden 45 Gramm Cannabisharz gefunden – unter der 50-Gramm-Grenze, die laut Gesetz für den „gewöhnlichen Aufenthaltsort“ gilt.

Gilt die Zelle als gewöhnlicher Aufenthaltsort?

Das Amtsgericht bejahte: Wer länger als sechs Monate in Haft ist, für den zählt die Zelle als gewöhnlicher Aufenthaltsort – Besitz also erlaubt.
Die Staatsanwaltschaft widerspricht: Das Gesetz gelte nur für Privatwohnungen in Freiheit. Der Konsum in Haft könne Gefahren und Spannungen auslösen.
Das Kammergericht unterstützte letztlich die Argumentation des Amtsgerichts, erkannte aber auch die Sicherheitsbedenken der Justizvollzugsanstalten an.

Fazit: Besitz ja – Konsum eingeschränkt

  1. Besitz von Cannabis in der JVA kann legal sein (nach 6 Monaten Haft)
  2. Konsum ist jedoch von den Hausregeln der JVA abhängig
  3. Verstöße gegen Anstaltsregeln können zu Sanktionen führen

 

Bild mit K.I erstellt 

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