Manchmal braucht es nicht einmal ein Auto, um den Führerschein zu verlieren. Wer betrunken zu Fuß unterwegs ist und dabei den Straßenverkehr gefährdet, muss ebenfalls mit harten Konsequenzen rechnen.
Ein kurioser Fall zeigt, wie schnell aus einer vermeintlich harmlosen Joggingrunde ein ernstes Verkehrsdelikt werden kann. Ein Mann aus Bayern wollte nachts noch ein wenig Sport betreiben, um seinen Kater mit starken 2,2 Promille wegzujoggen. Allerdings endetet der Abend mit einem Entzug der Fahrerlaubnis! Kann das sein?
Unter welchen Voraussetzungen kann ich meinen Führerschein eigentlich verlieren?
Hier kommt die Antwort!
Generell gilt, wer am Straßenverkehr teilnimmt, egal ob mit 4, mit 2 oder mit gar keinen Rädern, und diesen in jeglicher Form behindert muss mit ernsten Konsequenzen rechnen. Doch ab wann muss ich mich um meinen Führerschein fürchten?
- Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB) Ab etwa 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit bei Autofahrern.
- Ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad (!) droht ebenfalls Führerscheinentzug.
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht, § 142 StGB) Besonders, wenn jemand verletzt wurde oder hoher Sachschaden entstand.
- Auch wer zum wiederholten Male den Straßenverkehr behindert, kann natürlich den Führerschein entzogen bekommen. (§ 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG)).
- Auch ein wichtiger Punkt ist der Konsum von Alkohol und Drogen – und das tatsächlich auch außerhalb des Straßenverkehrs! (§ 3 Abs. 1 StVG)
- Genau wie in dem vorherigen Beispiel, behinderst du den Straßenverkehr oder verhältst dich verdächtig auf Alkoholkonsum, kann es durchaus zu einer näheren Begutachtung oder sogar einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommen, da durch solche Aktionen vermutet wird, dass du eine generelle Gefährdung für den Straßenverkehr bist. Das Gleiche gilt für den Konsum oder auch nur für den Besitz von Drogen. Wird man auffällig, in jeglicher Art, mit Drogen in Kontakt zu sein, muss man sich einer Begutachtung unterziehen, die ebenfalls mit Entzug der Fahrerlaubnis enden kann!
- Leidest du unter psychische oder physischen Krankheiten, ist dein Führerschein ebenfalls gefährdet. Liegt bei dir eine bewiesene Krankheit vor, ob physisch oder psychisch, wird unter eine Begutachtung die Fahreignung geprüft. Auch hierbei kann der Führerschein entzogen werden. (§ 46 FeV / § 11 FeV)
Beachte also, nicht nur dein Verhalten hinter dem Steuer, sondern auch dein Verhalten abseits der Straße ist wichtig.
Befolge also die Regeln, und dir und deinem Führerschein wird nichts passieren!