Was bedeutet Fahrerfluchtrechtlich?

Was bedeutet Fahrerflucht rechtlich? Das unerlaubte Entf

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort – umgangssprachlich als „Fahrerflucht“ bekannt – ist im § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Wer sich nach einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, macht sich strafbar.


Pflichten nach einem Unfall

Damit keine Fahrerflucht vorliegt, müssen Betroffene bestimmte Pflichten erfüllen:

  • Sofort anhalten und sich am Unfallort aufhalten

  • Unfallgegner oder Polizei informieren

  • Angemessene Wartezeit einhalten
    Bei Bagatellschäden in der Regel 30 bis 60 Minuten

Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann erhebliche straf- und versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?

Die Strafe richtet sich nach der Schwere des Unfalls:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren

  • Führerscheinentzug und Fahrverbot

  • Bis zu 3 Punkte in Flensburg

  • Höhere Versicherungskosten oder Leistungsverweigerung

Wichtig: Bei Personenschäden fällt die Strafe meist deutlich härter aus – vor allem, wenn der Täter keine Hilfe leistet.


Verjährung bei Fahrerflucht

Die Verjährungsfrist hängt davon ab, ob Personen oder nur Sachen betroffen waren.

Fahrerflucht mit Sachschaden

  • Verjährung nach 5 Jahren

  • Die Tat wird als Vergehen eingestuft

Fahrerflucht mit Personenschaden

  • Verjährung nach 5 oder 10 Jahren

  • Bei schwerwiegenden Fällen kann zusätzlich unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) hinzukommen

Besonderheit: Fahrerflucht mit Todesfolge

  • In schweren Fällen kann zusätzlich z. B. Totschlag (§ 212 StGB, Verjährung 20 Jahre) geprüft werden

  • Dadurch verlängert sich die Verjährungsfrist erheblich

Hinweis: Die Verjährung beginnt erst ab dem Zeitpunkt des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Kann die Verjährung unterbrochen werden?

Ja – bestimmte Maßnahmen unterbrechen die laufende Frist. Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung erneut von vorn:

  • Aufnahme von polizeilichen Ermittlungen

  • Einleitung eines Strafverfahrens

  • Erhebung der Anklage oder Eröffnung eines Hauptverfahrens

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