Ein echtes Glanzstück hat sich eine Mandantin geleistet, die diese Woche mit einer Anklageschrift bei mir war. Sie war mit vier Ecstasy-Tabletten erwischt worden. Das ist schon blöd genug, wenn man mehrfach wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurde und noch blöder, wenn man unter laufender Bewährung steht. Dann wird solch eine Geschichte nicht eingestellt, sondern wie hier, angeklagt.
Ganz dumm gelaufen ist es allerdings, wenn man mit diesen Tabletten nicht irgendwo, sondern an der Zugangskontrolle beim Amtsgericht erwischt wird, weil man sich einen Beratungshilfeschein holen will.
Wenigstens haben die Zeugen, hier die Wachtmeister, keine weite Anreise zum Termin.