Gut drauf war heute der Vorsitzende des Schöffengerichts, bei dem ich zwei Sachen verhandelte.
In der zweiten Sache meinte der Vorsitzende nach einem Blick in den leere Bundeszentralregisterauszug meines Mandanten: „Sine sind nicht vorbestraft.“
Blick auf die Uhr: „Naja, nur noch ein paar Minuten.“
Und nachdem die Staatsanwältin ihre 31 Einzelstrafen beantragt hatte war sein Kommentar, dass sie, im Falle des Scheiterns der juristischen Karriere, auch als Bingo-Zahlen-Vorleserin durchstarten könne.
Der Mandant und ich fanden es lustig, was wohl auch der Tatsache geschuldet war, dass klar war, dass mein Mandant nach 4 Monaten Untersuchungshaft mit einer Bewährungstrafe heute nach hause zu Frau und Kindern durfte.