Poppen

Ich bin ja durchaus ein Freund einer recht laxen Ausdrucksweise. In einer Kündigung eines Mietvertrages für den Vermieter einer Wohnung hätte ich als Anwalt allerdings folgendes nicht so formuliert:

 

„2 Mieter sind ausgezogen, und haben unserer Mandantschaft mitgeteilt, dass sie ekelhaft finden, dass Sie und Herr XY auf dem Küchentisch poppen und unter diesen Umständen die Küche nicht mehr zum Essen nutzen wollen.“

Was nicht heißen soll, dass ich nicht herzhaft gelacht habe…

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