In einer Familiensache sprach mich der Anwalt des Ex-Mannes meiner Mandantin darauf an, dass meine Mandantin noch dringend für die gemeinsame Tochter eine Erbschaft ausschlagen müsse. Die Mutter des Ex-Mannes war gestorben und hatte Schulden hinterlassen. Der Bestatter erklärte der Familie dann großzügig, wie die – vermeintliche – Rechtslage ist. Sie müssten überhaupt nichts machen, er würde sich um alles kümmern. Diese Beratung durch den Bestatter führte dann dazu, dass der Sohn der Verstorbenen die Schulden derMutter am Hals hatte und der Kollege dann Wiedereinsetzung in die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft beantragen musste. Es ging alles gut, nur muss nun die gemeinsame Tochter als nächste die Erbschaft ausschlagen.
Gut, dass sich der Bestatter so schön um alles gekümmert hat.